Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende der AsF Schwaben, Dr. Simone Strohmayr teilt zum Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2014 mit:
Viele Handlungsfelder, aber zu wenig Geld: Anlässlich des internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November spricht sich die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende der AsF Schwaben, Dr. Simone Strohmayr, nochmals für eine deutliche Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für die Zufluchtsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen aus. In 20 Jahren sind diese Finanzmittel nur einmal um 13 Prozent erhöht worden. An alle 38 bayerischen Frauenhäuser sind im vergangenen Jahr 950.000 Euro ausbezahlt worden. Zugleich aber sind die Opferzahlen von 12.760 Frauen im Jahr 2005 auf 19.438 im Jahr 2013 gestiegen. Demgegenüber sind aber die Zahlen der Frauen, die in Frauenhäusern tatsächlich Zuflucht gefunden haben, drastisch gesunken von 2144 im Jahr 2003 auf 1753 im Jahr 2012.
„Frauenhäuser müssen Personen mitunter wieder wegschicken. Das Geld für die Betreuung reicht hinten und vorne nicht aus. Für besonderen Betreuungsbedarf von traumatisierten Kindern und von Opfern mit Behinderungen bleibt erst recht nichts mehr übrig. Das darf einfach nicht sein“, sagt Strohmayr und hat sich zu diesen beiden Personenkreisen nähere Auskünfte von der Staatsregierung eingeholt.
Demnach lebten im Jahr 2012 knapp 1800 Kinder in den 38 bayerischen Frauenhäusern. Im Jahr 2013 waren unter den Gewaltopfern 230 Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen laut einer bundesweiten Studie zwei- bis dreimal häufiger Opfer von psychischer, physischer und sexueller Gewalt werden.
Trotzdem fehlt der Staatsregierung nach eigenen Aussagen ein bayernweiter Überblick, was barrierefreie Beratungsstellen und Frauenhäuser betrifft. Begründet wird dies mit der vorrangigen Zuständigkeit der Kommunen. Ein Verweis auf eine Bestandaufnahme durch den Bund zeigt aber: Von den 30 bayerischen Frauenhäusern, die daran teilgenommen haben, sehen sich nur eines als spezialisiert, eines als gut geeignet und 21 als teilweise geeignet für Opfer mit Behinderungen an. Handlungsbedarf sieht die Staatregierung keinen Der Freistaat beteilige sich im Bereich der Frauenhäuser nicht an Investitionskosten, heißt es in der Antwort.
„Statt das Gesamtkonzept der Finanzierung von Frauenhäuser und Notrufe zu reformieren, dabei jeden Regierungsbezirk mit mindestens einer staatlich geförderten Interventionsstelle auszustatten und die Angebote behindertengerecht auszubauen, wird alles den Kommunen und den Trägern aufgebürdet. Das ist erstens nicht fair und zweitens können so auch nicht die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden“, sagt Strohmayr und hat entsprechende Anträge gestellt. ((Haushaltsansatz!!!)))