Fraktionsvizin Dr. Simone Strohmayr fordert in der Aktuellen Stunde eine Novelle des Gleichstellungsgesetzes und gleichen Lohn für gleiche Arbeit
Fraktionsvize Strohmayr: echte Verbesserungen nur mit Quote möglich
Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende der AsF Schwaben, Dr. Simone Strohmayr teilt zum Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2014 mit:
SPD-Fraktionsvizin warnt vor dem Treffen des Koalitionsausschusses in Berlin davor, die Quote unter die geplanten 30 Prozent zu drücken
Frauenpolitik in der SPD hat eine lange Tradition. Marie Juchacz war eine der Frauen, die sich für Frauenrechte stark gemacht hat. Sie wurde 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt.
Am 19. Februar 1919 sprach sie dort als erste Parlamentarierin nach der Erlangung des Frauenwahlrechts:
„Meine Herren und Damen!“ (Heiterkeit.) „Es ist das erste Mal, dass eine Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, ganz objektiv, dass es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland, die alten Vorurteile überwunden hat.“
Vieles wurde seither erreicht, vieles gilt es noch zu verbessern. Wir arbeiten daran.
Arm in Bayern ist, wer unter 60% des durchschnittlichen Einkommens in Bayern verdient. Die Armutsschwelle für einen Ein-Personenhaushalt in Bayern liegt derzeit bei 892 Euro im Monat. Frauen sind besonders häufig von Armut betroffen. Oft haben sie aufgrund von Teilzeitarbeit, Minijobs oder Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor kein eigenes existenzsicherndes Einkommen. Alleinerziehende besitzen unter anderem aufgrund schlechter Kinderbetreuungseinrichtungen ein hohes Armutsrisiko. Die prekären Beschäftigungsverhältnisse haben zur Folge, dass sich die Armut im Alter noch verschärft. Armut zeigt sich nicht nur in finanzieller Not, sondern auch in sozialem Ausschluss.
Frauen droht häufig Armut trotz Erwerbstätigkeit. Die meisten Frauen gehen atypischen Erwerbstätigkeiten nach. Hierzu gehören unter anderem Minijobs und Teilzeitarbeit. Frauen die einer Vollzeittätigkeit nachgehen sind ebenfalls oft von Armut bedroht, wenn sie in den sog. Typischen Frauenberufen tätig sind.
16% der Familien in Bayern sind Einelternfamilien. Mehr als 85% hiervon sind alleinerziehende Mütter. Diesen droht in Bayern ein Armutsrisiko von 39%.
Frauen unterbrechen häufig ihr Erwerbstätigkeit zur Kindererziehung oder Pflege naher Angehöriger. Durch diese Unterbrechungen ihrer Erwerbsbiographien entstehen ihnen zahlreiche finanzielle Nachteile.
Das Armutsrisiko von Frauen über 65 Jahre liegt in Bayern bei knapp 22% und somit weit über dem Bundesdurchschnitt von 16%. 82% der derzeitigen gesetzlichen Renten von Frauen liegen unter der Armutsgrenze von 800 Euro im Monat. Die gesetzliche Rente ist jedoch der wichtigste Einkommensbestandteil im Haushalt älterer Menschen. Die gesetzliche Durchschnittsrente von Frauen in Bayern beträgt gerade mal 490 Euro.
Gleiche Bezahlung und bessere Aufstiegschancen im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft.
Ganztägige qualitative Kindertageseinrichtungen für alle Altersstufen und familiengerechte Arbeitszeiten.
Keine Gewalt gegen Frauen! Diese Selbstverständlichkeit ist leider noch immer nicht selbstverständlich! Jede vierte Frau erfährt in ihrem Leben zumindest einmal von ihrem Lebenspartner körperliche und/oder sexuelle Gewalt.
Das durch die CSU auf den Weg gebrachte Betreuungsgeld wird die Situation von Frauen/Familien in Bayern in keiner Weise verbessern. Die CSU verfolgt mit ihrer „Fernhalteprämie“ nicht das Ziel, Familien zu fördern, sondern sie treibt einzig und allein der Machterhalt in Bayern an. Seehofer möchte verhindern, dass kurz vor der bayerischen Landtagswahl, auf Grund des Anspruches auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige, eine Klagewelle auf die bayerischen Kommunen zurollt. Aber statt dieser mit einem raschen und qualitativen Ausbau der Kindertagesstätten entgegenzutreten, setzt er auf das Betreuungsgeld, dass das längst überholte Bild der „sorgenden Frau, die zuhause bleibt“ wieder aufleben lassen soll. Die AsF Bayern lehnt das Betreuungsgeld aus folgenden Gründen ab: